AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „SHIFTSTUDIOS“

Inh. Moritz Terwesten,

Hansastr. 101,

44137 Dortmund

(nachfolgend auch: „SHIFTSTUDIOS“)


§ 1 Anwendungsbereich, Geltung


(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SHIFTSTUDIOS erfolgen. ausschließlich aufgrund

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SHIFTSTUDIOS

mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen

Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen

oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn

SHIFTSTUDIOS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SHIFTSTUDIOS auf

ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines

Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener

Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen von SHIFTSTUDIOS / Mitwirkung des Kunden


(1) SHIFTSTUDIOS erbringt Dienstleistungen im Bereich der Film- und Videoproduktion sowie der

entsprechenden Konzipierung für Unternehmen. Die Dienstleistungen bestehen regelmäßig aus einem

konzeptionellen Anteil und einem produzierenden Anteil durch SHIFTSTUDIOS.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf

erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit

die Leistungserbringung durch SHIFTSTUDIOS, bleibt der Vergütungsanspruch von SHIFTSTUDIOS

unberührt.

(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von SHIFTSTUDIOS durch angemessene

Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere SHIFTSTUDIOS die dafür erforderlichen

Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen

Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von SHIFTSTUDIOS zur Verfügung stellen.

(4) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von SHIFTSTUDIOS einen Ansprechpartner

(„Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann SHIFTSTUDIOS aus diesem

Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so

verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(6) In Bezug auf die von SHIFTSTUDIOS zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht

SHIFTSTUDIOS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) SHIFTSTUDIOS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen

erbringen zu lassen.

(8) Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller,

Genehmigungen, etc) sind nicht Bestandteil der Vergütung von Shiftstudios. Diese Kosten werden im

Angebot gegenüber dem Kunden jedoch regelmäßig ausgewiesen, sind aber nicht verbindlich. Etwaige

Abweichungen hat der Kunde zu tragen.

(9) SHIFTSTUDIOS darf den Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende in jedem

Medium als Referenz benennen und dafür auch aktuelle Logos des Kunden verwenden (zB von dessen

aktueller Webseite).

(10) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist SHIFTSTUDIOS nicht zur Überlassung von

Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.


§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen


(1) Sofern SHIFTSTUDIOS für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die

nachstehenden Absätze 2-10.

(2) SHIFTSTUDIOS kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme

der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine

Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die

Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten

Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.

SHIFTSTUDIOS kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme

auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber SHIFTSTUDIOS

nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein

Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und SHIFTSTUDIOS überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt

beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist SHIFTSTUDIOS verpflichtet und

berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von SHIFTSTUDIOS zur

Mängelbeseitigung sind vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung nach Zeitaufwand zu

vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt

werden.

(6) SHIFTSTUDIOS ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer

angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende

Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen

einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes

vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer

öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des

anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das

Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird SHIFTSTUDIOS dem Kunden die

insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von SHIFTSTUDIOS gilt auch dann als abgenommen, wenn der

Kunde sich auf Aufforderung von SHIFTSTUDIOS hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht

binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen

für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen

nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche

Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von

Teilen der Vergütung.


§ 4 Zustandekommen von Verträgen


(1) Der Vertragsschluss zwischen SHIFTSTUDIOS und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder

in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von SHIFTSTUDIOS eine

Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.


§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen


(1) Die Preise, die von SHIFTSTUDIOS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die

mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von SHIFTSTUDIOS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach

individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von SHIFTSTUDIOS ist grundsätzlich bei

Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SHIFTSTUDIOS ist anders lautend. Eine

SHIFTSTUDIOS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere

Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SHIFTSTUDIOS nach

Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen

AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) SHIFTSTUDIOS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende

Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden

können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen

drei Werktagen nach Rückbuchung an SHIFTSTUDIOS zu überweisen und die durch die Rückbuchung

veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere

Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt

für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin


(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien

vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.

(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der

Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht werden

ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung


(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SHIFTSTUDIOS beginnen nicht, bevor der jeweils fällige

Rechnungsbetrag bei SHIFTSTUDIOS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen

notwendigen Daten bei SHIFTSTUDIOS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen

Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SHIFTSTUDIOS sich vor, weitere Leistungen

bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber

SHIFTSTUDIOS in Verzug, ist SHIFTSTUDIOS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und

die Leistungen einzustellen. SHIFTSTUDIOS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten

ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 8 Erfüllung


(1) SHIFTSTUDIOS wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt

durchführen. SHIFTSTUDIOS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Auf Anforderung des Kunden wird SHIFTSTUDIOS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft

über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist SHIFTSTUDIOS gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die

Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SHIFTSTUDIOS

unberührt.


§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme


(1) SHIFTSTUDIOS und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb

sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes

Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare dauerhaft. Dies gilt

auch nach Beendigung des Vertrags zwischen SHIFTSTUDIOS und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von SHIFTSTUDIOS (z.B. auf Facebook) teilnimmt,

ist er verpflichtet, dort die Interessen von SHIFTSTUDIOS zu wahren. SHIFTSTUDIOS ist berechtigt, den

Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft

auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die

Interessen von SHIFTSTUDIOS innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.


§ 10 Schutzrechte Dritter


(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen,

entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte

ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SHIFTSTUDIOS nach dem

Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich

anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an

SHIFTSTUDIOS über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)

wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 11 Haftung


(1) SHIFTSTUDIOS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHIFTSTUDIOS nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf

den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SHIFTSTUDIOS nicht für Daten- und Programmverluste. Die

Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand

beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien

eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die

für die Übernahme einer Garantie.


§ 12 Datenschutz und Datensicherheit


(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an SHIFTSTUDIOS die

Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

einzuhalten.

(2) Sofern SHIFTSTUDIOS für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll,

wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.


§ 13 Schlussbestimmungen


(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im

Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,

Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger

Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SHIFTSTUDIOS

maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von

SHIFTSTUDIOS. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von SHIFTSTUDIOS.


AGB Stand: 21.05.2020 © Vervielfältigung verboten