AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen „SHIFTSTUDIOS“
Inh. Moritz Terwesten,
Hansastr. 101,
44137 Dortmund
(nachfolgend auch: „SHIFTSTUDIOS“)
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SHIFTSTUDIOS erfolgen. ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SHIFTSTUDIOS
mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen
Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen
oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
SHIFTSTUDIOS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SHIFTSTUDIOS auf
ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines
Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von SHIFTSTUDIOS / Mitwirkung des Kunden
(1) SHIFTSTUDIOS erbringt Dienstleistungen im Bereich der Film- und Videoproduktion sowie der
entsprechenden Konzipierung für Unternehmen. Die Dienstleistungen bestehen regelmäßig aus einem
konzeptionellen Anteil und einem produzierenden Anteil durch SHIFTSTUDIOS.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf
erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit
die Leistungserbringung durch SHIFTSTUDIOS, bleibt der Vergütungsanspruch von SHIFTSTUDIOS
unberührt.
(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von SHIFTSTUDIOS durch angemessene
Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere SHIFTSTUDIOS die dafür erforderlichen
Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen
Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von SHIFTSTUDIOS zur Verfügung stellen.
(4) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von SHIFTSTUDIOS einen Ansprechpartner
(„Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann SHIFTSTUDIOS aus diesem
Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so
verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(6) In Bezug auf die von SHIFTSTUDIOS zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht
SHIFTSTUDIOS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) SHIFTSTUDIOS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen
erbringen zu lassen.
(8) Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller,
Genehmigungen, etc) sind nicht Bestandteil der Vergütung von Shiftstudios. Diese Kosten werden im
Angebot gegenüber dem Kunden jedoch regelmäßig ausgewiesen, sind aber nicht verbindlich. Etwaige
Abweichungen hat der Kunde zu tragen.
(9) SHIFTSTUDIOS darf den Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende in jedem
Medium als Referenz benennen und dafür auch aktuelle Logos des Kunden verwenden (zB von dessen
aktueller Webseite).
(10) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist SHIFTSTUDIOS nicht zur Überlassung von
Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern SHIFTSTUDIOS für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die
nachstehenden Absätze 2-10.
(2) SHIFTSTUDIOS kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme
der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine
Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten
Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.
SHIFTSTUDIOS kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme
auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber SHIFTSTUDIOS
nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein
Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und SHIFTSTUDIOS überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt
beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist SHIFTSTUDIOS verpflichtet und
berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von SHIFTSTUDIOS zur
Mängelbeseitigung sind vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung nach Zeitaufwand zu
vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt
werden.
(6) SHIFTSTUDIOS ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer
angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende
Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen
einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes
vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des
anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das
Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird SHIFTSTUDIOS dem Kunden die
insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von SHIFTSTUDIOS gilt auch dann als abgenommen, wenn der
Kunde sich auf Aufforderung von SHIFTSTUDIOS hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht
binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen
nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche
Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von
Teilen der Vergütung.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen SHIFTSTUDIOS und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder
in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von SHIFTSTUDIOS eine
Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von SHIFTSTUDIOS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die
mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von SHIFTSTUDIOS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach
individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von SHIFTSTUDIOS ist grundsätzlich bei
Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SHIFTSTUDIOS ist anders lautend. Eine
SHIFTSTUDIOS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere
Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SHIFTSTUDIOS nach
Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen
AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) SHIFTSTUDIOS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende
Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an SHIFTSTUDIOS zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien
vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der
Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht werden
ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SHIFTSTUDIOS beginnen nicht, bevor der jeweils fällige
Rechnungsbetrag bei SHIFTSTUDIOS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen
notwendigen Daten bei SHIFTSTUDIOS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SHIFTSTUDIOS sich vor, weitere Leistungen
bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber
SHIFTSTUDIOS in Verzug, ist SHIFTSTUDIOS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und
die Leistungen einzustellen. SHIFTSTUDIOS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten
ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) SHIFTSTUDIOS wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt
durchführen. SHIFTSTUDIOS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Auf Anforderung des Kunden wird SHIFTSTUDIOS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft
über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist SHIFTSTUDIOS gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SHIFTSTUDIOS
unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) SHIFTSTUDIOS und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb
sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes
Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare dauerhaft. Dies gilt
auch nach Beendigung des Vertrags zwischen SHIFTSTUDIOS und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von SHIFTSTUDIOS (z.B. auf Facebook) teilnimmt,
ist er verpflichtet, dort die Interessen von SHIFTSTUDIOS zu wahren. SHIFTSTUDIOS ist berechtigt, den
Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft
auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die
Interessen von SHIFTSTUDIOS innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen,
entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte
ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SHIFTSTUDIOS nach dem
Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an
SHIFTSTUDIOS über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) SHIFTSTUDIOS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHIFTSTUDIOS nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SHIFTSTUDIOS nicht für Daten- und Programmverluste. Die
Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die
für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an SHIFTSTUDIOS die
Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
einzuhalten.
(2) Sofern SHIFTSTUDIOS für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll,
wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SHIFTSTUDIOS
maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
SHIFTSTUDIOS. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von SHIFTSTUDIOS.
AGB Stand: 21.05.2020 © Vervielfältigung verboten